Dr. Mike Schulz
Ihr Anwalt mit Schwerpunkt Kündigung in München
- Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt?
- Sie suchen einen durchsetzungsstarken und fachlich exzellenten Fachanwalt für Arbeitsrecht mit dem Schwerpunkt in dem Bereich Kündigungen?
- Dann sind Sie hier richtig – Sie haben ihn gefunden!
Warum Dr. Mike Schulz?
Hochspezialisiert – "nur" Arbeitsrecht!
Fachanwalt für Arbeitsrecht mit mehr als 15-jähriger Erfahrung im Arbeitsrecht
Fokus auf Kündigungen und Aufhebungsverträge
In mehr als 500 Fällen Kündigungen begleitet und Aufhebungsverträge verhandelt
Best of both Worlds
Sowohl umfangreiche Erfahrung als Arbeitnehmer- als auch Arbeitgebervertreter. "Ich weiß daher, wie die andere Seite tickt!"
Kündigung nie ohne meinen Anwalt!
Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt – womöglich sogar fristlos? In diesem Fall heißt es zunächst: Ruhe bewahren! Zukunftsängste und das Gefühl von Unsicherheit sind in einem solchen Fall ganz normal.
In Deutschland gibt es für Arbeitgeber hohe Hürden bei dem Ausspruch von Kündigungen gegenüber Mitarbeitern. Nicht selten kommt es vor, dass die ausgesprochene Kündigung unwirksam ist. Genau hier komme ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht in das Spiel – hochspezialisiert, mit dem Fokus auf Kündigungen.
Im Rahmen einer Erstberatung gebe ich Ihnen gerne eine erste rechtliche Einschätzung zu Ihrer Situation und Ihren möglichen Erfolgsaussichten. Sollten Sie mich mandatieren, werden wir gemeinsam eine Strategie festlegen, welche geeignet ist, Ihre Ziele zu verwirklichen, sei es eine Weiterbeschäftigung oder das Ausscheiden gegen eine Abfindung.
Reagieren Sie schnell!
Sollten Sie sich entschließen, gegen die Kündigung vorgehen zu wollen, gilt eine Frist von 3 Wochen nach Zustellung der Kündigung zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht – danach gilt die Kündigung als wirksam. Deshalb empfiehlt es sich, unverzüglich nach dem Zugang der Kündigung Kontakt mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht auszunehmen.
Wenn Sie mich mandatieren, kümmere ich mich um jeden Aspekt Ihres Falls und übernehme dabei unter anderem auch die Kommunikation mit der Gegenseite und den zuständigen Gerichten. Sie bekommen so wieder Zeit und Energie, sich Ihrem Alltag zu widmen. Gleichzeitig können Sie mit dem ruhigen Gefühl, einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragt zu haben, wieder optimistisch in die Zukunft schauen. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme und stehe Ihnen bei einer Kündigung unkompliziert und kurzfristig zur Seite.
FAQ
zum Thema Kündigung
Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt? Was soll ich tun?
- Bleiben Sie ruhig und unterzeichnen Sie nichts!
- Wenn möglich: Fragen Sie detailliert nach den Gründen für die Kündigung
- Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Ziele herausarbeiten: Weiterbeschäftigung, Abfindung, etc.?
- Festlegung der Strategie und Taktik basierend auf Ihren Zielen
- Achtung: Die Frist zur Erhebung Kündigungsschutzklage beträgt 3 Wochen nach Zugang der Kündigung – danach gilt die Kündigung als wirksam. Reagieren Sie daher jetzt.
Muss ich mich in jedem Fall bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend melden?
Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen nach Ausspruch der Kündigung arbeitssuchend zu melden, sofern ihr Arbeitsverhältnis in weniger als 3 Monaten endet. Endet ihr Arbeitsverhältnis beispielsweise erst in 6 Monaten, muss die Meldung bis zu 3 Monate davor erfolgen. Die rechtzeitige Meldung ist entscheidend, um finanzielle Nachteile (Sperrzeit) bei dem Bezug von Arbeitslosengeld zu vermeiden.
Die Meldeverpflichtung gilt in jedem Fall – auch, wenn Sie gegen Ihre Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen wollen.
Am einfachsten melden Sie sich online arbeitssuchend. Alternativ können Sie sich vor Ort in Ihrer Agentur für Arbeit telefonisch unter der Service-Nummer 0800 4 555 500 (gebührenfrei) oder schriftlich arbeitssuchend melden.
Kosten: Ich habe (k)eine Rechtsschutzversicherung – was bedeutet das?
- Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernehmen wir die Kommunikation für Sie. In der Regel stellt der Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber einen Rechtsschutzfall dar, sofern der Arbeitgeber dadurch einen Rechtsverstoß begangen hat.
- Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, dann erhalten Sie vor Mandatierung einen transparenten Kostenüberblick, in welchem Rahmen sich die Gebühren für meine anwaltliche Tätigkeit bewegen – Transparenz von Anfang an. Die Vergütung bemisst sich in der Regel nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwalts-vergütungsgesetzes (RVG).
- In Ausnahmefällen werde ich nur auf Basis einer Vergütungsvereinbarung (Stundensatz) tätig – dies insbesondere bei komplexen und umfangreichen Sachverhalten, bei denen eine verhaltensbedingte Kündigung zu Grunde liegt.
- Besonderheit im Arbeitsrecht: Außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht (1. Instanz) trägt jede Partei ihre Kosten selbst, unabhängig davon, ob man den Prozess gewinnt oder verliert. Anders in den Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht (2. Instanz) und dem Bundesarbeitsgericht – dort trägt derjenige die Kosten, der unterliegt.
Ersteinschätzung zur Kündigung – wie läuft das ab?
„Sie müssen die Katze nicht gleich im Sack kaufen!“
Für eine Ersteinschätzung zur Kündigung inklusive Handlungsempfehlung: Verschaffen Sie sich zunächst einen persönlichen Eindruck von mir im Rahmen einer Erstberatung und entscheiden dann, ob Sie mich mandatieren.
Für eine Erstberatung berechnen wir auf Basis einer Erstberatungsgebühr nach dem RVG 190,00 € plus Umsatzsteuer.