Gegen Kündigung klagen: Kündigungsschutzklage

Kündigungsschutzklage – Das müssen Sie über das Klagen gegen die Kündigung wissen

Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich in vielen Fällen. Erfahren Sie hier, in welchen Fällen sie sich lohnt und ob Sie auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung hoffen dürfen!

Ihnen wurde gekündigt? Sie wünschen sich eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung? Dann müssen Sie eine Klage gegen die Kündigung (Kündigungsschutzklage) in Betracht ziehen.

Beachten Sie, dass die Frist zur Einlegung einer Kündigungsschutzklage nur 3 Wochen ab dem Erhalt der schriftlichen Kündigung beträgt. Reagieren Sie daher schnell und wenden Sie sich direkt an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Was ist das Ziel der Kündigungsschutzklage?

Egal was Ihr Ziel ist, um „im Rennen zu bleiben“ müssen Sie die Kündigung innerhalb von 3 Wochen angreifen. Andernfalls gilt die Kündigung als wirksam und Sie können keines Ihrer Ziele mehr verwirklichen. Ziel der Kündigungsschutzklage ist in der Regel:

  • die Weiterbeschäftigung oder
  • die Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Zahlung einer

 

Anders als viele glauben, besteht nur in sehr wenigen Fällen ein echter Anspruch auf Abfindung bei einer Kündigung. Mehr dazu können Sie im verlinkten Beitrag „Habe ich Anspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung?“ nachlesen. Trotz des oft fehlenden Anspruchs enden sehr viele Kündigungsschutzverfahren mit einer Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber.

In welchen Fällen kann es sich lohnen, gegen die Kündigung zu klagen?

Die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgversprechende Kündigungsschutzklage ist, dass Sie tatsächlich unter den gesetzlichen Kündigungsschutz im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) fallen. Dies ist grundsätzlich immer dann gegeben, wenn

  • der Betrieb, für den Sie arbeiten, in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt und
  • das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate ohne Unterbrechung bestanden hat.


Fallen Sie nicht darunter, weil Sie zum Beispiel innerhalb der ersten 6 Monate in der Probezeit gekündigt worden sind, sind die Aussichten für eine erfolgreiche Klage gegen die Kündigung gering bzw. in vielen Fällen negativ. Nur in Ausnahmefällen kann außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes eine Kündigung treuwidrig sein, wenn sie aus willkürlichen und sachfremden Motiven erfolgt. Allerdings ist es häufig schwierig, dies im Einzelfall zu beweisen.

Profitieren Sie vom gesetzlichen Kündigungsschutz, haben Sie gute Aussichten auf Erfolg. Die Hürden des Kündigungsschutzes sind hoch, so dass es für Arbeitgeber zum Teil sehr schwierig ist, eine wirksame Kündigung auszusprechen.

Stets ist eine Prüfung des individuellen Einzelfalls notwendig, um Ihre konkreten Erfolgsaussichten zu bestimmen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Sie dazu bestmöglich beraten.

In einigen Fällen kann bereits von vornherein von höheren Chancen für einen für Sie positiven Verfahrensausgang ausgegangen werden. Um Ihnen ein Gefühl dafür zu geben, wann dies der Fall sein könnte, nenne ich folgende Beispiele:

  • Ihnen wurde betriebsbedingt gekündigt, aber offensichtlich keine ausreichende Sozialauswahl vorgenommen oder im Zeitraum Ihrer Kündigungsfrist wurde Ihre Stelle anderweitig neu besetzt,
  • Ihnen wurde verhaltensbedingt gekündigt ohne vorherige Abmahnung, oder falls der Grund, für den Sie zuvor abgemahnt wurden, von dem abweicht, der für die Begründung der Kündigung herangezogen wurde (außer die Abmahnung ist entbehrlich),
  • Sie sind vom Gesetz besonders geschützt, etwa weil Sie schwerbehindert oder Betriebsratsmitglied sind oder
  • Ihr Betriebsrat wurde vor Ausspruch der Kündigung nicht angehört.


Um die Kündigung anzugreifen, müssen Sie die Frist zur Einlegung einer Kündigungsschutzklage wahren. Diese beträgt 3 Wochen nach Zugang der Kündigung. Lassen Sie diese Frist verstreichen, gilt die Kündigung als wirksam.

Wenden Sie sich daher nach Erhalt einer Kündigung umgehend an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Aussichten geben kann und zudem den fristgerechten Eingang der Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht sicherstellt.

Wie viel kostet eine Klage gegen die Kündigung?

Die Gebühren für die anwaltliche Leistung bei einer Kündigungsschutzklage richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden auf Basis des sogenannten Streitwerts berechnet. Der Streitwert beläuft sich bei einer Kündigung auf drei Bruttomonatsgehälter.

Einen ersten Anhaltspunkt über die Höhe der Kosten gibt Ihnen der Kostenrechner des Arbeitsgerichts Hamm. Eine exakte Angabe über die Höhe der zu erwartenden Kosten erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt. Fordern sie diese auch an, bevor eine Kündigungsschutzklage eingelegt wird.

Beachten Sie dabei, dass im Falle eines Vergleichs die Anwaltskosten höher ausfallen. Dafür entfallen die Gerichtskosten, falls man sich vor dem Arbeitsgericht einigt.

Eine Besonderheit im Arbeitsrecht ist, dass jede Seite unabhängig vom Verfahrensausgang die Gerichts- und Anwaltskosten selbst trägt. Auch wenn Sie die Klage gewinnen sollten, müssen Sie erstinstanzlich Ihre Anwaltskosten selbst tragen.

Sind Sie rechtsschutzversichert, wird Ihre Versicherung in aller Regel die Kosten übernehmen, sofern sich Ihre Versicherung auf das Arbeitsrecht erstreckt.

Sie sollten sich jedoch in keinem Fall von den Kosten abschrecken lassen. Stehen Ihre Chancen für einen positiven Verfahrensausgang gut, wird sich das Klagen gegen die Kündigung häufig für Sie lohnen. Diese Frage ist eingehend mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu besprechen.

Lassen Sie sich aber auch nicht „blind“ in ein Kündigungsschutzverfahren drängen. Das Ergebnis darf am Schluss nicht sein, dass Sie zwar eine Abfindung erhalten, die Anwaltskosten aber so hoch sind, dass Ihnen von der Abfindung nichts mehr übrigbleibt. Letztlich ist das aber alles eine Frage des Ziels, welches Sie mit der Kündigungsschutzklage verfolgen.

Wie läuft eine Kündigungsschutzklage konkret ab?

Nach Eingang der schriftlichen Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Zuständig ist das Arbeitsgericht des Bezirks, in dem Sie gewöhnlich Ihre Arbeitsleistung erbringen. Arbeiten Sie ausschließlich im Homeoffice, ist indes das für Ihren Wohnsitz zuständige Arbeitsgericht maßgeblich.

Das Arbeitsgericht stellt die Klage an den Arbeitgeber zu und terminiert dabei unmittelbar den ersten Gerichtstermin, den sogenannten Gütetermin. Ziel des Gütetermins ist es, eine gütliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erzielen. Der Gütetermin findet in der Regel 4 bis 6 Wochen nach Eingang der Klage beim Arbeitsgericht statt (hier können sich von Stadt zu Stadt und von Bundesland zu Bundesland Unterschiede ergeben).

Die Erfahrung zeigt, dass viele Verfahren bereits zu diesem Verfahrenszeitpunkt in einem Vergleich und somit in der Zahlung einer Abfindung enden. Ihr Arbeitgeber hat in der Regel kein Interesse an einem langwierigen Verfahren, insbesondere wenn die Aussichten für den erfolgreichen Ausgang für den Arbeitgeber schlecht sind.

Kommt eine gütliche Einigung nicht zustande, erhalten die Parteien Schriftsatzfristen. Nun haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Teil mehrfach schriftlich die Gelegenheit, sich über die Rechtmäßigkeit der Kündigung auszutauschen. Das Arbeitsgericht terminiert dann nach ca. 9 bis 12 Monaten eine weitere Gerichtsverhandlung. Hier werden nochmals die schriftsätzlich ausgetauschten Argumentationen diskutiert. Sollte es auch in diesem Termin zu keiner Einigung kommen, entscheidet das Arbeitsgericht durch Urteil.

Mit dem erstinstanzlichen Urteil des Arbeitsgerichts muss das Verfahren nicht enden, denn beide Seiten haben die Möglichkeit, vor die nächste Instanz – das Landesarbeitsgericht – zu ziehen.

Für Kündigungsschutzklagen immer zum Rechtsanwalt

Wir raten Ihnen, für eine Klage gegen die Kündigung immer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu mandatieren. Dieser kann Ihnen bereits im Vorhinein eine Einschätzung darüber geben, ob Ihr Anliegen erfolgsversprechend ist, und Sie jederzeit bestmöglich beraten und vertreten.

Mit einem erfahrenen Rechtsanwalt an Ihrer Seite steigen in aller Regel die Chancen auf eine höhere Abfindung. Gerade in komplexeren Verfahren, in denen eine gütliche Einigung nicht zustande kommt, ist der Beistand durch einen Anwalt von großem Wert.

Wurde Ihnen gekündigt und Sie möchten sich dagegen wehren? Dann setzen Sie sich gerne direkt mit uns in Kontakt.

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